Erbrecht ist eines der schwierigsten, weil umfangreichsten Rechtsgebiete. Im Bürgerlichen Gesetzbuch umfasst das Erbrecht allein 464 von 2385 Paragraphen. Die seit 17.08.2015 geltende EU-Erbrechtsverordnung erfasst internationale Sachverhalte und neben dem Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht gibt es zahlreiche Nebengesetze. Hier gilt es sich auszukennen, um alle Rechte wahrzunehmen.
Es ist unsere Aufgabe, Ihre Ansprüche zu erfassen und durchzusetzen.
Vor Gericht ? Nicht immer!
Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht, wenn es sich nicht vermeiden lässt, um für Sie das beste Ergebnis zu erzielen. Wir beraten Sie vorab zu den Chancen und Risiken eines gerichtlichen Verfahrens, zeigen außergerichtliche Alternativen auf und erarbeiten mit Ihnen effektive Lösungen für Ihren Fall.
Die Beratung. Ihr Nutzen.
Ich lege Wert auf eine individuelle und persönliche Beratung als Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Sie profitieren von meiner Spezialisierung auf das Erbrecht als Fachanwältin. Sie dürfen eine kompetente, lösungsorientierte Beratung erwarten.
Themenübergreifende Sachverhalte werden durch den Austausch mit den ebenfalls spezialisierten und erfahrenen Kollegen unserer Kanzlei gelöst.
Nutzen Sie für sich die jahrzehnte lange Erfahrung unserer Kanzlei auf dem Gebiet des Erbrechts, der Vorsorgeplanung und des Notariats und profitieren Sie davon.