Erbrecht Spandau – Fachanwältin für Erbrecht Stephanie-Reka Weidemann: Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch bei ungewisser weiterer Forderung gegenüber dem Nachlass
Das Oberlandesgericht Koblenz hat im Beschluss vom 14.08.2020, Az. 12 W 173/20 bestätigt, dass der Erbe das Risiko eines überzahlten Pflichtteilsbetrages trägt.
Die Klägerin machte gegenüber der Beklagten Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Die Beklagte gab in dem Verfahren an, dass sie die der Klägerin grundsätzlich zustehende Summe nicht auszahlen könne. Grund dafür sei, dass ein weiterer Pflichtteilsberechtigte eine vorrangige, jedoch zweifelhafte Forderung gegenüber dem Nachlass geltend gemacht habe. Nachdem dieser seine behauptete Forderung nicht mehr weiterverfolgte, einigten sich die Parteien vor dem Landgericht. Die Vorinstanz, das Landgericht Mainz, entschied sodann, dass die Beklagte den weitaus überwiegenden Kostenanteil des Rechtsstreits zu tragen hat. Diese Entscheidung wurde durch das Oberlandesgericht Koblenz bestätigt.
Ungewisse Verbindlichkeiten sind nach § 2313 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 BGB bei der Feststellung des Wertes des Nachlasses nicht zu berücksichtigen. Die Beklagte hätte der Klägerin die berechneten Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche damit zunächst ausgleichen müssen. Wäre im Nachhinein bekannt geworden, dass weitere Forderungen von anderen Pflichtteilsberechtigten bestehen, so hätte der Beklagten gegen die Klägerin ein in einem weiteren Verfahren geltend zumachender Rückforderungsanspruch nach § 2313 Abs. 1 BGB zugestanden. Das Risiko, dass sich dieser Anspruch nicht mehr realisieren lassen könnte, liegt in diesem anschließenden Verfahren bei der Beklagten.
Für weitergehende Fragen steht Ihnen Rechtsanwältin Stephanie-Reka Weidemann als Fachanwältin für Erb- und Familienrecht sowie als zertifizierte Testamentvollstreckerin gern zur Verfügung.