Erbauseinandersetzung
Sie sind Erbe geworden? Einer von mehreren? Dann gilt es sich zu einigen, um den Nachlass auseinander zu setzen. Alles muss auf den Tisch, über alles muss sich verständigt werden, jeder Gegenstand ist zu verteilen. Das ist häufig schwierig; insbesondere dann, wenn es kein Testament gibt und der Wille des Verstorbenen unklar geblieben ist. Wir helfen dabei, den Nachlass vollständig zu ermitteln und ihn allen Beteiligten bekanntzugeben. Wir unterbreiten interessensgerechte Verteilungsvorschläge, führen Verhandlungen mit allen Beteiligten und fertigen abschließende Vereinbarungen. Gegebenenfalls ist der Nachlass zu versilbern, um ihn teilen zu können. Wir zeigen Lösungswege auf und begleiten sie dabei. Da es manchmal nicht zu vermeiden ist, dass eine Erbauseinandersetzung bis vor Gericht geführt wird, sollten sie jedenfalls gut beraten und vertreten sein.
Pflichtteilsrecht
Der Pflichtteil ist ein häufiger Zankapfel zwischen den Beteilgten. Dabei gibt es selten Streit um die Höhe der Pflichtteilsquote, meist ist unklar, wie sich der Nachlass zusammensetzt – was gehört noch rein, was ist schon wirksam vorab übertragen worden. Gibt es einen Zusatzpflichtteil, einen Ergänzungspflichteil und wann sind Schenkungen zu berücksichtigen? Auch wenn das Verhältnis zu den Kindern gestört ist oder sie von ihrem Ehegatten getrennt leben, der Pflichtteil ist nur sehr selten nicht zu zahlen. Es gibt Möglichkeiten, zu Lebzeiten den Pflichtteil zu begrenzen. Um von vornherein Streit zu vermeiden, ist auch ein Verzicht zu Lebzeiten gegen eine Abfindung in Betracht zu ziehen.
Vermächtnis
Steht Ihnen ein Vermächtnis zu oder müssen Sie ein Vermächtnis erfüllen? Vermächtnisnehmer haben einen Anspruch gegen den Erben auf Erfüllung. Das Vermächtnis ist mit dem Erbfall fällig. Oft wird dieses bereitwillig erfüllt. Problematisch wird es etwa, wenn der Nachlass nicht ausreicht, um das Vermächtnis zu erfüllen oder nicht genügend Bargeld vorhanden ist.
Der Erbe, der ein Vermächtnis zu erfüllen hat, muss alle Nachlassverbindlichkeiten im Blick haben. Pflichtteilsansprüche sind in jedem Fall zu erfüllen. Hier ist eine genaue Prüfung angezeigt. Sind die Nachlassverbindlichkeiten im Vergleich zur Erbschaft sehr hoch, ist eine Ausschlagung in Betracht zu ziehen.
Nachlassabwicklung
Auch wenn keine Erbengemeinschaft besteht und Sie Alleinerbe sind, muss eine Erbschaft abgewickelt werden:
Etwa
– jedes Testament muss eröffnet werden,
– oft ist ein Erbschein zu beantragen, um Grundstücke umzuschreiben, Bankgeschäfte abzuwickeln,
– Bankkonten müssen aufgelöst,
– die Wohnung gekündigt, geräumt und ggf. instandbesetzt werden,
– die Bestattung ist in Auftrag zu geben,
– Papiere müssen geprüft, Daueraufträge gekündigt, Versicherungen benachrichtigt und gekündigt werden,
– in Testamenten angeordnete Vermächtnisse/Auflagen sind zu erfüllen.
– die Erbschaft ist gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen und auf Aufforderung die Erbschaftsteuererklärung abzugeben.
– die Grundumschreibung ist zu beantragen und
– berechtigte Nachlassverbindlichkeiten sind zu erfüllen.
Wir begleiten und beraten Sie dabei, den Nachlass optimal abzuwickeln.
Nachlassinsolvenz
Schützen Sie ihr Privatvermögen vor einem überschuldeten Nachlass, ohne das Erbe auszuschlagen. Es gibt Gründe, die Erbschaft anzunehmen, obwohl sich eine Überschuldung andeutet, schützen Sie sich und Ihre Familie vor Nachlassgläubigern. Stellt sich später heraus, dass der Nachlass doch überschuldet ist, dann gibt es nachträglich die Möglichkeit, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken.
Lesen Sie zum Thema: Wann soll ich das Erbe ausschlagen?
Digitaler Nachlass
Was ist mit Facebook, Google, Twitter und Co, wie erhalten Sie Zugang zum Onlinekonto und zu den Daten des Verstorbenen?
Natürlich ist es am einfachsten, wenn im Testament gesondert auch der digitale Nachlass geregelt ist, Passwörter hinterlegt sind und Zugangsdaten bereitliegen. Es sollte festgelegt sein, wer sich Zugang verschaffen darf. Gerade das E-Mail-Konto sollte schnell eingesehen werden dürfen, hier laufen viele Informationen zusammen, auch über kostenpflichtige Online-Abo’s, Apps, Onlinespiele, Streamingdienste und digitale Zeitschriften.
Bestensfalls wurde im Testament verfügt, was mit den Profilen bei Facebook, Twitter, Google+ und Co. geschehen soll. Sollen die Seiten gelöscht werden? Denken Sie also daran, auch Ihren digitalen Nachlass zu regeln.
Lesen Sie zum Thema: Kein Zugriff der Erben auf Facebook-Account
Vergütung
Einen Anwalt? Das kann ich mir nicht leisten.
Das wird häufig schnell gesagt, und ist doch meistens falsch. Gerade in Erbsachen hilft eine frühzeitige Beratung, Ärger und damit letztlich Geld zu sparen.
Oft kann durch eine Beratung die Rechtslage geklärt und Wege zur einvernehmlichen Regelung aufgezeigt werden. Das lohnt sich, bevor sich Fronten und falsche Vorstellungen verhärten. Sollten Sie eine weitere Tätigkeit wünschen, zeigen wir die Kosten auf, erläutern Kostenrisiken und beraten über die Möglichkeiten der Erstattung von Kosten durch Dritte wie etwa Prozesskostenhilfe oder gar einer Rechtsschutzversicherung.