Erbrecht Berlin

Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht in Berlin Spandau. Tegel. Charlottenburg.

Testamentsgestaltung

Es gibt einiges zu gestalten, nur gewusst wie!
Achtung es gibt Formvorschriften für Eigenhändige Testamente.
Eine deutsche Besonderheit ist das Gemeinschaftliches Testament der Eheleute.
Vieles weitere kann zu Lebzeiten im Erbvertrag, durch Vermächtnis oder Auflage, Teilungsanordnung geregelt werden.

Unter Umständen kommt eine Pflichtteilsentziehung in Betracht.

Vorsorgerecht

Stellen Sie sich vor, Sie müssten für einen nahen Angehörigen oder einen Freund dessen Verhältnisse bei schwerer Krankheit oder nach seinem Tod regeln. Zum Glück war er so vorausschauend und hat Ihnen eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung hinterlassen. Er hat mit Ihnen über seinen letzten Willen gesprochen und bestenfalls ein Testament verfasst, und mit Ihnen über seine Vorstellungen von einer Bestattung gesprochen. Jetzt können Sie in den schweren Stunden guten Gefühls handeln.

Wenn aber eine Vorsorgeplanung fehlt, können Sie nichts tun, dann können Sie nur zuschauen.
Regeln Sie Ihren Nachlass und sprechen Sie mit Ihren Angehörigen auch über eine Bestattungsverfügung und ggf. eine Organspende.

Vorweggenommene Erbfolge

Häufig macht es Sinn Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die zukünftigen Erben zu übertragen, etwa weil eine Berufsausbildung, ein Hauskauf oder eine berufliche Existenz unterstützt werden soll. Es lässt sich nicht nur Erbschaftsteuer sparen, sondern es lassen sich Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungenansprüche minimieren oder der Sozialhilferegress umgehen. Übertragen Sie schrittweise und damit dann, wenn es Ihre Angehörigen benötigen. Wägen Sie Vorteile gegen Nachteile ab, um die richtige Entscheidung zu treffen. Wir beraten Sie gern und bieten passende Lösungen an.